Ihre Innovation mit einer
Forschungszulage fördern

Forschung und Entwicklung – Das Forschungszulagen­gesetz ermöglicht Unternehmen eine steuerliche Förderung von jährlich bis zu 3,5 Millionen Euro

Das Forschungszulagengesetz (FZulG) ermöglicht eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung für Unternehmen, Institute und Forschungseinrichtungen, die den Standort Deutschland durch ihre Innovationen voranbringen. Dadurch werden die staatlichen Zuschüsse am Forschungsstandort Deutschland an das Niveau anderer europäischer und außereuropäischer Länder angeglichen. Unternehmen in Frankreich, den Niederlanden und anderen Ländern profitieren seit langem von steuerlicher Forschungsförderung. Die Forschungsförderung findet über die steuerliche Erstattung der Personalkosten statt, die in den Forschungsprojekten entstehen. Das gilt neben Einzelunternehmen auch für kleine und mittlere Unternehmen oder multinationale Konzerne mit F&E-Vorhaben.

Ihre Vorteile mit ARTTIC Innovation

Antragssumme erhöhen

Finanzicherung sichern

Zeitersparnis beim Antrag

Unser Ansatz

Die PNO Group, zu der auch ARTTIC Innvovation gehört, ist europaweit führend in der Beratung bei steuerlichen Fördermitteln. Mit unserer Unterstützung fördern Sie Ihre Innovation mit der Forschungszulage. Wir verfolgen einen strukturierten Ablaufplan, um Ihre Forschungsprojekte komfortabel zu betreuen und einzureichen. Unsere umfassenden Services in vier einfachen Schritten:

Schritt 1: Vorab-Check und Nachverfolgung

Wir prüfen Ihre F&E-Vorhaben vorab und informieren Sie über die Bedingungen und Fristen für die Forschungszulage.

Schritt 3: Aufbau einer effizienten und rechtskonformen Verwaltung

Wir informieren über administrative Anforderungen und schulen darin, diese zu erfüllen und korrekt zu verwalten.

Forschungszulage FZulG Vorteile

Die Vorteile der Forschungszulage

Eine Steuergutschrift für Forschung und Entwicklung wie die Forschungszulage fördert Innovation auf eine effiziente Weise. Das Forschungszulagengesetz kombiniert geringen bürokratischen Aufwand mit einem schnellen Bescheinigungsverfahren. Durch die unterjährige Forschungszulagen-Bescheinigung ist Ihnen die Höhe der Steuergutschrift bereits vor der tatsächlichen Veranlagung bekannt.

 

  • Die Forschungszulage wird unabhängig vom Geschäftsergebnis ausgezahlt bzw. steuerlich verrechnet.
  • Mehrere Projekte sind je Unternehmen zulagenfähig, bis zu einer Höhe der Gesamtkosten für F&E von 10 Mio. €, von denen 25-35 % bezuschusst werden können (abhängig von der Firmengröße).

Ihre Vorteile auf einen Blick

Vorteil 1

Rechtsanspruch auf die Forschungszulage.

Jedes förderfähige Vorhaben erhält die Steuergutschrift, sofern die Maßgaben des Gesetzes erfüllt sind. Die Erfolgsquote (Verhältnis von der Anzahl der Anträge zur Anzahl positiver Bescheinigungen) wird daher hoch sein. Es gibt keine Begrenzung des „Fördermitteltopfes“.

Vorteil 2

Planungssicherheit bei der Finanzierung von Forschungsvorhaben.
Durch die unterjährige Bescheinigung ist die Höhe der Forschungszulage bereits bekannt, bevor oder während das Vorhaben durchgeführt wird. Die Liquidität der Unternehmen wird über die steuerliche Förderung von F&E gestärkt.

Vorteil 3

Unabhängig von der Unternehmensgröße, Dauer, Inhalt und Ergebnis des F&E-Projekts.
Alle steuerzahlenden Unternehmen sind berechtigt, einen Antrag zu stellen. Projekte können jederzeit starten, bis zu drei volle Wirtschaftsjahre im Voraus beantragt werden, und das Ergebnis unterliegt keinen Publikationspflichten.

FAQ zu steuerlichen Aspekten

Wann wird die Forschungszulage vom Finanzamt gutgeschrieben? Erhält man Forschungszulage in Verlustjahren? Wie erfolgt die Antragstellung über MeinELSTER? Erhält die Muttergesellschaft oder das forschende Unternehmen das Geld?

Ihre FAQs zu steuerlichen Aspekten kurz und übersichtlich beantwortet. Einfach kostenfrei anfordern!

Dieses Formular sammelt Daten und speichert sie in unserer Datenbank in Übereinstimmung mit den europäischen Datenschutz-Bestimmungen (DSGVO). Weitere Informationen darüber, wie wir Ihre übermittelten Daten schützen und verwalten, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Forschungszulagengesetz FZulG

Ihr Forschungszulage-Partner in Zahlen

weitere Länder können betreut werden

Jahre Erfahrung in Europa

Jahre Erfahrung in Deutschland

FZulG-Vorhaben beantragt seit Einführung

%

Erfolgsquote bei Vorhaben auf Steuer­gutschriften

Reservieren Sie einen Videocall

Wie viel Zeit kann Ihr F&E-Team für den Antrag aufwenden? Können Sie feststellen, ob Ihr Projekt nach den Frascati-Regeln förderfähig ist? Wissen Sie, ob Sie alle Ausgaben ermittelt haben, die unter das Forschungszulagengesetz fallen?

Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung nach § 5 des FZulG und optimieren Ihre Chancen.

Vereinbaren Sie einen Online-Termin und:

  • Lassen Sie sich von uns den gesamten Prozess des F&E-Fördergesetzes erklären
  • Lernen Sie die Leistungen der ARTTIC Innovation kennen
  • Gewinnen Sie Gewissheit über die Förderfähigkeit Ihrer Projekte

Klicken Sie auf den Button und vereinbaren Sie einen Termin für einen Videoanruf. Sie erhalten eine Bestätigung Ihrer Anfrage.

Erhält Ihr Unternehmen die Forschungszulage?

Alle Unternehmen, die Körperschafts- oder Einkommenssteuern erklären, sind antragsberechtigt, also auch Einzelunternehmen, KMU und Unternehmen größer als KMU. Selbstverständlich ist es möglich, mehr als ein Projekt pro Organisation für die Forschungszulage einzureichen. Für Verbundunternehmen gemäß Handelsgesetzt gilt jedoch die Höchstgrenze von bis zu 10 Mio. € Projektkosten (seit März 2024), von denen 25 % (KMU 35 % seit März 2024) gefördert werden.

Anträge können jederzeit rückwirkend für 4 angerissene Wirtschaftsjahre gestellt werden. Es ist bei der 4-Jahresfrist aber unbedingt auf die Bearbeitungsdauer der Bescheinigungsstelle zu achten. Deshalb empfiehlt ARTTIC Innovation, die Forschungsprojekte so schnell wie möglich zu identifizieren und mit der Antragstellung zu beginnen.

Firmensitz

Ihre Firma muss ihren Sitz in Deutschland haben.

Art des Projekts

Ihr Projekt muss Grundlagenforschung, Industrieforschung und / oder experimentelle Entwicklung betreffen.

Art der Innovation

Ihr Projekt muss eine tatsächliche Innovation darstellen, also z.B. neuartig sein. Eine genaue Kenntnis der Frascati-Definition für Forschung ist erforderlich.
 

Projektstart

Ihr Projekt darf nicht vor 2020 angefangen haben (und wenn, dann nur mit Machbarkeitsstudien).

Anleitung zur ELSTER- und BSFZ-Anmeldung

Die Bescheinigungsstelle für die Forschungszulage (BSFZ) hat von der Nutzung der ELSTER-Zertifikate im Rahmen des Onlinezugangsgesetztes (NEZO) profitiert. Daher kann das ganze Verfahren digital mit dem ELSTER-Zertifikat abgewickelt werden.

Ihre im Unternehmen oder Steuerbüro eventuell schon vorhandenen Zertifikate (z. B. für die Umsatzsteuervoranmeldung) sind für die Beantragung der Forschungszulage unter Umständen nicht nutzbar. Wir beraten Sie mit unserer verständlichen Anleitung Schritt für Schritt, damit Sie das Zertifikat mit den richtigen Merkmalen erzeugen!

Dieses Formular sammelt Daten und speichert sie in unserer Datenbank in Übereinstimmung mit den europäischen Datenschutz-Bestimmungen (DSGVO). Weitere Informationen darüber, wie wir Ihre übermittelten Daten schützen und verwalten, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Ist Ihr Projekt förderfähig?

Es sind mehr Unternehmen förderfähig, als Sie vermuten. Das Programm adressiert ebenso Produktentwicklung, wenn ein experimentelles Vorgehen erkennbar ist oder neues Wissen generiert wird. Wenn es schon ähnliche Produkte gibt, kann eine wesentliche Verbesserung oder ein neues Verfahren den Unterschied machen.

Unsere Forschungszulagenfachleute prüfen, ob Ihr Projekt für die steuerliche Förderung antragsberechtigt ist (Zeitpunkt Projektbeginn, Tätigkeiten), und helfen bei der optimalen Gestaltung des Antrags.

Sie sind unsicher, ob Ihr Projekt für die Forschungszulage geeignet ist? Fragen Sie uns oder informieren Sie sich hier.

Forschungszulage

Kontaktieren Sie uns

Wollen Sie Zeit sparen? Möchten Sie wissen, ob und wieviel Steuergutschrift Sie erhalten können? Stellen Sie hier Ihre Frage – wir antworten umgehend!

Dieses Formular sammelt Daten und speichert sie in unserer Datenbank in Übereinstimmung mit den europäischen Datenschutz-Bestimmungen (DSGVO). Weitere Informationen darüber, wie wir Ihre übermittelten Daten schützen und verwalten, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

News

Die Beratung der ARTTIC Innovation / PNO Group zum Forschungsfreibetrag umfasst ausdrücklich nicht die Beratung in steuerlichen Angelegenheiten. Diese ist den Steuerberatern und anderen nach § 3 StBerG zugelassenen Berufsgruppen vorbehalten.

Unsere Dienstleistungen rund um die Forschungszulage bieten wir in Kooperation mit Ebner Stolz an, die zu den Top Ten der unabhängigen Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaften in Deutschland gehört.

ARTTIC Innovation
Ebner Stolz

Forschungszulage ausschöpfen

Ihre Innovation mit einer Forschungszulage fördern

Berechnen Sie Ihre Forschungszulage

Forschungszulage Antrag

Beratung

Förderfähigkeit

Reservieren Sie einen Videocall

News