Beratung Forschungszulage/ Forschungsförderung
Beratung zur Forschungszulage / Fördermöglichkeiten
Das Service-Angebot der ARTTIC Innovation GmbH umfasst professionelle Beratung und Unterstützung in allen Bereichen des Innovationsprozesses: von der Formulierung der Projektidee und des Konzepts, der Suche nach dem geeigneten Förderprogramm und dem Schreibens des Antrags, zum Projektmanagement und der Verwertung der Projektergebnisse.
ARTTIC berät Ihr Unternehmen im Rahmen eines risikobefreiten Tarifmodells. Dies umfasst eine Bereitstellungsgebühr, eine Prämie bei Erteilung einer positiven Bescheinigung (BSFZ) und eine erfolgsabhängige Vergütung nach Feststellung der Forschungszulage durch den Steuerbescheid des Finanzamts. Sie erhalten eine Beschreibung der Dienstleistung und Ihr Angebot auf Nachfrage über das Kontakformular oder rufen Sie einfach an!
ARTTIC/PNO Gruppe
ARTTIC Innovation GmbH ist eine Tochter der PNO Gruppe – Europas führender Innovations- und Fördermittelberatung. Die Arttic Innovation GmbH ist ansässig in München und kooperativ verbunden mit ARTTIC SAS und PNO Consultants GmbH. Mit mehr als 400 MitarbeiterInnen ist PNO auf steuerliche Forschungsförderung spezialisiert und stellt allein in den Niederlanden rund 3.000 solcher Anträge (WBSO). Auch in Frankreich, Italien und in Spanien gehört PNO zu den Marktführern bei der Antragsunterstützung für steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung. Deshalb verfügen wir über einen durchstrukturierten, effizienten internen Prozess und Methodiken, um Ihre Antragstellung komfortabel und reibungslos zu gestalten und können bei europaweiten Verbundunternehmen umfassend beraten.
ARTTIC-Innovationserfolgsquote
F&E-Steuergutschriftengesetz
ARTTIC/PNO Erfolgsquote
EU Durchschnitt
- Horizon2020 35%
- 12%
- NER300 98%
- 32%
- TEN-T CEF 75%
- 40%
- Life 55%
- 8%
Durchschnittlicher Betrag der WBSO-Zuschussanträge in € (steuerliche Förderung NED)
PNO
RVO
- 2015
- 2016
- 2017
- 2018
- 2019
Ihr Partner im Bereich F&E-Steuergutschriften in Zahlen
Länder
Jahre Erfahrung
Beantragte FZulG-Projekte im Jahr 2021
Anträge auf Steuergutschriften in Europa pro Jahr
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Wie viel Zeit kann Ihr Forschungs- und Entwicklungsteam für den Antrag aufwenden? Können Sie feststellen, ob Ihr Projekt nach den Frascati-Regeln förderfähig ist? Wissen Sie, ob Sie alle Ausgaben ermittelt haben, die unter das F&E-Steuergutschriftengesetz fallen?
Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung nach § 5 des Forschungsförderungsgesetzes und optimieren Ihre Chancen.
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- Lassen Sie sich von uns den gesamten Prozess des F&E-Fördergesetzes erklären
- Lernen Sie die Leistungen der ARTTIC Innovation GmbH kennen
- gewinnen Sie Gewissheit über die Förderfähigkeit Ihrer Projekte
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Die Beratung der ARTTIC/PNO Group zum Forschungsfreibetrag umfasst ausdrücklich nicht die Beratung in steuerlichen Angelegenheiten. Diese ist den Steuerberatern und anderen nach § 3 StBerG zugelassenen Berufsgruppen vorbehalten.
Unsere Dienstleistungen rund um das FZulG bieten wir in Kooperation mit Ebner Stolz an, die zu den Top Ten der unabhängigen Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaften in Deutschland gehört.
Forschungszulagengesetz (FZulG)