Mit dem digitalen ELSTER NEZO Zertifikat zur Forschungszulage

Mrz 16, 2021 | Forschungszulage

Die ARTTIC Innovation GmbH aus München unterstützt ihre Kunden mit einem neuen Service bei der Beantragung der Forschungszulage nach dem Forschungszulagengesetz.

Mit dem digitalen ELSTER NEZO Zertifikat verhelfen wir Ihnen zur Forschungszulage. Ab sofort ist ein kostenloser Leitfaden für die digitale Anmeldung bei der Bescheinigungsstelle online verfügbar: www.arttic-innovation.de/forschungszulagengesetz/forschungszulage-antrag/

Die Bescheinigungsstellen für die Forschungszulage haben im Januar 2021 das Antragsverfahren auf ein neues digitales Verfahren umgestellt, das auf dem neuen NEZO-Organisationszertifikat in ELSTER beruht. Das neue Verfahren erfordert eine qualifizierte digitale Unterschrift einer bevollmächtigten Person. Diese Person muss für Behördenangelegenheiten wie die Unterschrift zur Steuererklärung zeichnungsberechtigt, also in der Regel CEO, CFO oder ProkuristIn sein.

Die im Unternehmen oder Steuerbüro bereits vorhandenen ELSTER-Zertifikate sind deshalb unter Umständen für die Beantragung der Forschungszulage gar nicht verwendbar und es muss ein neues Konto über ELSTER angelegt werden.

Die ARTTIC Innovation GmbH hat einen kostenfreien Leitfaden erarbeitet, der dieses Verfahren Schritt für Schritt erklärt: „ARTTIC will forschende Unternehmen bei der Beantragung der Forschungszulage wirkungsvoll unterstützen und dafür sorgen, dass die Prozesse bequem und fehlerfrei abgewickelt werden“, erklärt Anne Baumgärtel, Team Lead Germany bei ARTTIC Innovation.

Den kostenlosen Leitfaden erhalten Interessierte über die Homepage www.arttic-innovation.de/forschungszulagengesetz/forschungszulage-antrag/.

Die ARTTIC Innovation GmbH berät seit 33 Jahren bei der Forschungsmittelbeantragung auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene und kennt das der neuen Forschungszulage in Deutschland zugrunde liegende Frascati-Handbuch der OECD genauestens. Weitere Informationen zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung über das neue Forschungszulagengesetz finden Sie auf der Webseite der ARTTIC Innovation GmbH.