Ihre Innovation mit einer
Forschungszulage fördern

Forschung und Entwicklung: Das Forschungszulagengesetz ermöglicht Unternehmen eine steuerliche Förderung von jährlich bis zu 1.000.000 Euro.

Das neue Forschungszulagengesetz (FZulG) ermöglicht eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung für Unternehmen, Institute und Forschungseinrichtungen, die den Standort Deutschland durch ihre Innovationen voranbringen. Dadurch werden die staatlichen Zuschüsse am Forschungsstandort Deutschland an das Niveau anderer europäischer und außereuropäischer Länder angeglichen. Unternehmen in Frankreich, den Niederlanden und anderen Ländern profitieren seit langem von steuerlicher Forschungsförderung. Die Forschungsförderung findet über die steuerliche Erstattung der Personalkosten statt, die in den Forschungsprojekten entstehen. Das gilt neben Einzelunternehmen auch für kleine und mittlere Unternehmen oder multinationale Konzerne mit Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.

Als Europas führendes Innovationsberatungsunternehmen verfügt die ARTTIC Innovation GmbH / PNO Group über mehr als 30 Jahre Erfahrung mit F&E-Steuervergünstigungen und EU-finanzierten F&E-Projekten. Unsere Erfolgsquote ist dreimal höher und die Fördersumme ist 45% höher als der Durchschnitt aller Fördermittelanträge. Die PNO stellt pro Jahr 3.000 Fördermittelanträge (WBSO, CIR).

Ihre Vorteile mit ARTTIC

Antragssumme erhöhen

Finanzicherung sichern

Zeitersparnis beim Antrag

Unser Ansatz

Die PNO-Gruppe, zu der auch ARTTIC Innvovation gehört, ist europaweit führend in der Beratung bei steuerlichen Fördermitteln. Mit unserer Unterstützung fördern Sie Ihre Innovation mit der Forschungszulage. Wir verfolgen einen strukturierten Ablaufplan, um Ihre Forschungsprojekte komfortabel zu betreuen und einzureichen. Unsere umfassenden Services in vier einfachen Schritten:

Schritt 1: Vorab-Check und Nachverfolgung

Wir prüfen Ihre Forschungs- und Entwicklungsvorhaben vorab und informieren Sie über die Forschungszulagen-Bedingungen und -Fristen.

Schritt 3: Aufbau einer effizienten und rechtskonformen Verwaltung

Wir informieren über administrative Anforderungen und schulen darin, diese zu erfüllen und korrekt zu verwalten.

Die Vorteile des FZulG

Eine Steuergutschrift für Forschung und Entwicklung wie die Forschungszulage fördert Innovation auf eine effiziente Weise. Das Forschungszulagengesetz kombiniert geringen bürokratischen Aufwand mit einem schnellen Bescheinigungsverfahren. Durch die unterjährige Forschungszulagen-Bescheinigung ist Ihnen die Höhe der Steuergutschrift bereits vor der individuellen Steuerveranlagung bekannt.

 

  • Die Forschungszulage wird unabhängig vom Geschäftsergebnis ausgezahlt bzw. steuerlich verrechnet.
  • Mehrere Projekte sind je Unternehmen zulagenfähig, bis zu einer Höhe der Gesamtkosten für F&E von vier Millionen Euro, von denen 25 % bezuschusst werden können.

Wie beantragt man die Forschungszulage?

Vorteil 1

Rechtsanspruch auf die Forschungszulage.
Jedes förderfähige Vorhaben erhält die Steuergutschrift, sofern die Maßgaben des Gesetzes erfüllt sind. Die Erfolgsquote (Verhältnis von der Anzahl der Anträge zur Anzahl positiver Bescheinigungen) wird daher hoch sein. Es gibt keine Begrenzung des „Fördermitteltopfes“.

Vorteil 2

Planungssicherheit bei der Finanzierung von Forschungsvorhaben.
Durch die unterjährige Bescheinigung ist die Höhe der Forschungszulage bereits bekannt, bevor oder während das Vorhaben durchgeführt wird. Die Liquidität der Unternehmen wird über die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung gestärkt.

Vorteil 3

Unabhängig von Größe der Unternehmen, Dauer, Inhalt und Ergebnis des F&E-Projekts.
Alle steuerzahlenden Unternehmen sind berechtigt, einen Antrag zu stellen. Projekte können jederzeit starten, eine beliebige Dauer haben, und das Ergebnis unterliegt keinen Publikationspflichten.

FAQ steuerliche Aspekte

Wann wird die Forschungszulage vom Finanzamt gutgeschrieben? Erhält man Forschungszulage in Verlustjahren? Wie erfolgt die Antragstellung über MeinELSTER? Erhält die Muttergesellschaft oder das forschende Unternehmen das Geld?

Ihre FAQs zu steuerlichen Aspekten kurz und übersichtlich beantwortet. Einfach kostenfrei anfordern!

Dieses Formular sammelt Daten und speichert sie in unserer Datenbank in Übereinstimmung mit den europäischen Datenschutz-Bestimmungen (DSGVO). Weitere Informationen darüber, wie wir Ihre übermittelten Daten schützen und verwalten, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Ihr Forschungszulage-Partner in Zahlen

Länder

Jahre Erfahrung

FZulG-Projekte beantragt in 2021

%

Erfolgsquote bei Anträgen auf Steuergutschriften

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Wieviel Zeit kann Ihr Forschungs- und Entwicklungsteam mit dem Antrag verbringen? Erkennen Sie, ob Ihr Vorhaben nach Frascati- Regeln förderfähig ist? Wissen Sie, ob Sie alle Aufwendungen erkannt haben, die unter die Forschungszulage fallen?

Wir helfen Ihnen bei dem Antrag nach § 5 Forschungszulagengesetz und optimieren Ihre Chancen.

Vereinbaren Sie einen Termin für ein Online-Meeting und:

  • Lassen Sie sich den ganzen Forschungszulagen-Prozess erläutern
  • Lernen Sie die Leistungen der ARTTIC Innovation GmbH kennen
  • Erhalten Sie Gewissheit über die Förderfähigkeit Ihrer Projekte

Klicken Sie auf die Schaltfläche und planen Sie Ihren Videocall-Termin. Sie erhalten eine Bestätigung Ihrer Anfrage.

Erhält ihr Unternehmen die Forschungszulage?

Alle Unternehmen, die Körperschafts- oder Einkommenssteuern erklären, sind antragsberechtigt, also auch Einzelunternehmen, KMU und Unternehmen größer als KMU. Selbstverständlich ist es möglich, sich mit mehr als einem Projekt pro Organisation für die Forschungszulage zu bewerben. Für verbundene Unternehmen gemäß Aktiengesetz gilt jedoch die Höchstgrenze von bis zu vier Millionen Euro Projektkosten, von denen 25 % bezuschusst werden.

Die Anträge sind ab sofort rückwirkend ab dem 02. Januar 2020 einzureichen. Deshalb empfiehlt ARTTIC, die Forschungsprojekte so schnell wie möglich zu identifizieren und mit der Antragstellung zu beginnen.

Firmensitz

Ihre Firma muss ihren Sitz in Deutschland haben.

Art des Projekts

Ihr Projekt muss Grundlagenforschung, Industrieforschung und/oder experimentelle Entwicklung betreffen.

Art der Innovation

Ihr Projekt muss eine tatsächliche Innovation darstellen, also z.B. neuartig sein. Eine genaue Kenntnis der Frascati-Definition für Forschung ist erforderlich.
 

Neuer Text siehe WordDoc?

Ihr Projekt darf nicht vor 2020 angefangen haben (und wenn, dann nur mit Machbarkeitsstudien).

Anleitung zur ELSTER und BSFZ Anmeldung

Die Bescheinigungsstelle für die Forschungszulage (BSFZ) hat das Antragsverfahren Mitte Januar 2021 auf ein digitales ELSTER-Verfahren umgestellt, das auf dem neuen NEZO Organisationszertifikat beruht.

Dieses neue Verfahren wird derzeit bundesweit von den Steuerbehörden eingeführt (mehr Infos zu NEZO)

Ihre im Unternehmen oder Steuerbüro eventuell schon vorhandenen Zertifikate und ELSTER-Logins sind für die Beantragung der Forschungszulage nicht verwendbar, da dieses Portal bereits die digitale Unterschrift per NEZO-Organisationszertifikat benötigt. Wir unterstützen Sie mit unserer verständlichen Anleitung Schritt für Schritt!

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Ist ihr Projekt förderfähig?

Es sind mehr Unternehmen förderfähig, als Sie vermuten. Das Programm adressiert ebenso Produktentwicklung, wenn ein experimentelles Vorgehen erkennbar ist oder neues Wissen generiert wird. Wenn es schon ähnliche Produkte gibt, kann eine wesentliche Verbesserung oder ein neues Verfahren den Unterschied machen.

Unsere Forschungszulagenfachleute prüfen, ob Ihr Projekt für die steuerliche Förderung antragsberechtigt ist (Zeitpunkt Projektbeginn, Tätigkeiten), und helfen bei der optimalen Gestaltung des Antrags.

Sie sind sich nicht sicher, ob Ihr Projekt für die Forschungszulage geeignet ist? Fragen Sie uns oder informieren Sie sich hier.

Kontaktieren Sie uns

Wollen Sie Zeit sparen? Möchten Sie wissen, ob und wieviel Steuergutschrift Sie erhalten können? Stellen Sie hier Ihre Frage – wir antworten gleich!

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Die Beratung seitens ARTTIC/PNO Group zur Forschungszulage umfasst ausdrücklich keine Hilfeleistung in Steuersachen. Diese ist Steuerberatern und anderen gemäß § 3 StBerG befugten Berufsgruppen vorbehalten.

Wir bieten unsere Services rund um das FZulG in Kooperation mit Ebner Stolz an, die zu den Top Ten der selbstständigen Prüfungs- und Beratungsgesellschaften Deutschlands gehört.

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