Beratung Forschungszulage/ Forschungsförderung
Beratung zur Forschungszulage/Fördermöglichkeiten
Das Service-Angebot der ARTTIC Innovation GmbH umfasst professionelle Beratung und Unterstützung in allen Bereichen des Innovationsprozesses: von der Formulierung der Projektidee und des Konzepts, der Suche nach dem geeigneten Förderprogramm und dem Schreibens des Antrags, zum Projektmanagement und der Verwertung der Projektergebnisse.
ARTTIC berät Ihr Unternehmen im Rahmen eines risikobefreiten Tarifmodells. Dies umfasst eine Bereitstellungsgebühr, eine Prämie bei Erteilung einer positiven Bescheinigung (BSFZ) und eine erfolgsabhängige Vergütung nach Feststellung der Forschungszulage durch den Steuerbescheid des Finanzamts. Sie erhalten eine Beschreibung der Dienstleistung und Ihr Angebot auf Nachfrage über das Kontakformular oder rufen Sie einfach an!
ARTTIC/PNO Gruppe
ARTTIC Innovation GmbH ist eine Tochter der PNO Gruppe – Europas führender Innovations- und Fördermittelberatung. Die Arttic Innovation GmbH ist ansässig in München und kooperativ verbunden mit ARTTIC SAS und PNO Consultants GmbH. Mit mehr als 400 MitarbeiterInnen ist PNO auf steuerliche Forschungsförderung spezialisiert und stellt allein in den Niederlanden rund 3.000 solcher Anträge (WBSO). Auch in Frankreich und in Großbritannien gehört PNO zu den Marktführern bei der Antragsunterstützung für steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung. Deshalb verfügen wir über einen durchstrukturierten, effizienten internen Prozess und Methodiken, um Ihre Antragstellung komfortabel und reibungslos zu gestalten.
ARTTIC Innovation Erfolgsquote
Forschungszulage
ARTTIC/PNO Erfolgsrate
EU-Durchschnitt
- Horizon2020 35%
- 12%
- NER300 98%
- 32%
- TEN-T CEF 75%
- 40%
- Life 55%
- 8%
Durchschnittliche Höhe der Förderanträge WBSO in €
PNO
RVO
- 2015 55.311%
- 39.077%
- 2016 102.515%
- 65.786%
- 2017 105.606%
- 68.422%
- 2018 99.320%
- 67.751%
- 2019 97.849%
- 75.879%
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Wieviel Zeit kann Ihr Forschungs- und Entwicklungsteam mit dem Antrag verbringen? Erkennen Sie, ob Ihr Vorhaben nach Frascati- Regeln förderfähig ist? Wissen Sie, ob Sie alle Aufwendungen erkannt haben, die unter die Forschungszulage fallen?
Wir helfen Ihnen bei dem Antrag nach § 5 Forschungszulagengesetz und optimieren Ihre Chancen.
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Die Beratung seitens ARTTIC/PNO Group zur Forschungszulage umfasst ausdrücklich keine Hilfeleistung in Steuersachen. Diese ist Steuerberatern und anderen gemäß § 3 StBerG befugten Berufsgruppen vorbehalten.
Wir bieten unsere Services rund um das FZulG in Kooperation mit Ebner Stolz an, die zu den Top Ten der selbstständigen Prüfungs- und Beratungsgesellschaften Deutschlands gehört.
Forschungszulagengesetz (FZulG)