Ebner Stolz bietet mit Arttic Innovation GmbH ganzheitliche Forschungsfördermittelberatung an
Die steuerliche Forschungsförderung ist ein Novum in der Fördermittellandschaft.
- Steuerliche Forschungsfördermittelberatung erfordert Beratungskompetenz auch im Beihilferecht
- Kooperation der Expertenteams von Ebner Stolz und Arttic Innovation GmbH
- Umfassende Beratung für maximale Beihilfe-Förderung
Mit dem Forschungszulagengesetz tritt zu den bisher bestehenden Projektförderungen durch Bund, Länder oder die Europäische Union eine neue steuerliche Fördermöglichkeit. Unternehmen stehen vor der Herausforderung, die passgenaue Forschungsförderung für ihr konkretes Projekt zu identifizieren und dann zu beantragen.
Die Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Ebner Stolz hat ein standortübergreifendes Expertenteam aus Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten aufgebaut, das umfassend bei der neuen steuerlichen Fördermöglichkeit unterstützt. Um die Mandanten aber ganzheitlich bei der Inanspruchnahme von Fördermitteln zu beraten, kooperiert das Unternehmen mit Arttic Innovation GmbH, einem Unternehmen der PNO Consultants Gruppe.
PNO Consultants hat sich mit rund 400 Mitarbeitern in sieben EU-Mitgliedsstaaten zu einer der führenden Innovations- und Forschungsfördermittelberatungen in Europa entwickelt. Seit 25 Jahren ist die PNO auf das Instrument der steuerlichen Forschungsförderung spezialisiert und profitiert vom Erfahrungswissen ihrer europäischen Niederlassungen bei der Einführung des neuen deutschen Instruments.
„Gemeinsam entwickeln wir für unsere Kunden und Mandanten passgenaue Lösungen im Zusammenhang mit der Einordnung der einzelnen Forschungs- und Entwicklungsprojekte unter beihilferechtlichen Aspekten und der Implementierung aller erforderlichen Maßnahmen, um die jeweilige Förderung zu erhalten,“ beschreibt Martin Theis, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Partner bei Ebner Stolz in Bonn die Kooperation. „Bei den steuerlichen Hürden vertrauen wir ganz auf die Expertise von Ebner Stolz,“ freut sich Anne Baumgärtel. „Die Identifikation und Formulierung der antragsfähigen Forschungsprojekte sehen wir als unseren Fachbeitrag in dieser Kooperation.“
Warum sich das Novellierungs-Karussell für die Forschungszulage weiter dreht
Die Forschungszulage im Jahr 2024Das Jahr 2024 hat sich als entscheidend für die Forschungszulage erwiesen. Nach der jüngsten Novellierung im Rahmen des Wachstumschancengesetzes vom März hat sich bei der Bundesregierung im Zuge der Haushaltsberatungen für 2025 die...
Die ertragsblinde Forschungszulage –
Warum defizitäre Unternehmen (zu Unrecht) zögern
Rekapitulation Die Forschungszulage hat nach einem verhaltenen Zuspruch nach Einführung des Instruments in den letzten Jahren deutlich an Popularität gewonnen. Das lässt sich nicht nur an der Werbung und den Studien verschiedener Verbände erkennen, sondern auch an den...
Wie der Regierungsentwurf des Wachstumschancengesetzes die Forschungszulage veredelt
Regierungsentwurf des WachstumschancengesetzesDer Regierungsentwurf des eingebrachten Wachstumschancengesetzes hat noch einmal eine deutliche Umgestaltung gegenüber dem Referentenentwurf erfahren (§ 33 ab S. 71). Die Überarbeitung bezüglich des...