Der Forschungszulagenrechner von ARTTIC für die industrielle Forschung
Online-Rechner für die erste Abschätzung der erstattbaren Aufwendungen für die industrielle Forschung
Besucher der Webseite https://www.arttic-innovation.de/forschungszulagengesetz/forschungszulagenrechner/ können sich hier mit wenigen Klicks darüber informieren, wie hoch der Rechtsanspruch auf die Forschungszulage zu den Aufwendungen für Personal und Auftragsforschung ausfallen kann. Die Forschungszulage steht jedem Unternehmen zu, das sich in Deutschland für Innovation und Forschung engagiert und in Deutschland Steuern zahlt. Voraussetzung für die Zulage ist eine Bescheinigung des Vorhabens durch eine der Bescheinigungsstellen. Diese prüft den Antrag anhand der Regeln des Frascati-Handbuchs der OECD, die bestimmen, was als Forschung und Entwicklung gilt, und nach den Bestimmungen des Forschungszulagengesetzes.
„Unser Kalkulator soll den Unternehmen mit wenigen Mausklicks zeigen, wie hoch der Zuschuss zu einem Forschungsvorhaben ausfallen kann. Wir wollen den Unternehmen dann helfen, die Gelder, die ihnen zustehen, auch zu bekommen“, erklärt Anne Baumgärtel, Team Lead ARTTIC Innovation GmbH.
ARTTIC Innovation ist eines der führenden Beratungsunternehmen zum Forschungszulagengesetz und unterstützt forschende Unternehmen aller Größen und aus allen Branchen bei der Beantragung. Dabei stützt sich ARTTIC auf die Erfahrungen der Unternehmensgruppe PNO aus tausenden erfolgreichen Anträgen ihrer Kunden in den ganz unterschiedlichen europäischen und nationalen Programmen zur Wirtschaftsförderung.
Die ARTTIC Innovation GmbH berät seit 33 Jahren bei der Forschungsmittelbeantragung auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene und kennt das der neuen Forschungszulage in Deutschland zugrunde liegende Frascati-Handbuch der OECD genauestens. Weitere Informationen zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung über das neue Forschungszulagengesetz finden Sie auf der Webseite der ARTTIC Innovation GmbH.
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