Anträge für die neue Forschungszulage veröffentlicht
Die Bescheinigungsstelle für die Forschungszulage (BSFZ) hat die digitalen Antragsformulare für die neue steuerliche Zulage veröffentlicht.
Damit ist es allen steuerzahlenden Unternehmen ab sofort möglich, ihre Personalkosten und Kosten für die Auftragsforschung in ihren Forschungs- und Entwicklungsprojekten zu 25 Prozent über die Steuer erstattet zu bekommen. Die ARTTIC Innovation GmbH, das auf Forschungsförderung spezialisierte Beratungsunternehmen, unterstützt Forschungsunternehmen bei der korrekten Ausgestaltung des umfangreichen Antrags-Prozederes.
„Dieser Meilenstein hat lange auf sich warten lassen. Nach politischen Auseinandersetzungen über das Gesetz zur Forschungszulage wurde es letztes Jahr noch rechtzeitig für 2020 in Kraft gesetzt, mit Wirkung zum Jahresbeginn. Jetzt sind ist die Anträge für 2020 einzureichen“, erläutert Anne Baumgärtel, Teamleiterin für die Forschungszulage bei Arttic. Die Ausschreibung für den Projektträger, die Bescheinigungsstelle, dauerte bis Juli, und wurde mit der Bekanntgabe der drei Projektträger – VDI Technologiezentrum GmbH, AIF Projekt GmbH sowie des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e. V. – DLR – beendet. Diese drei Einrichtungen prüfen im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) Anträge auf ihre Förderfähigkeit und Höhe. Mit der positiven Zertifizierung nach § 6 des Forschungszulagengesetzes (FZulG) entsteht ein Rechtsanspruch auf die Förderung über die Einkommens- oder Körperschaftssteuererklärung.
Die Aufwendungen können rückwirkend ab dem 1. Januar 2020 berücksichtigt werden. Die Höchstsumme der erreichbaren Steuergutschrift beträgt eine Million Euro.
Die Bescheinigungsstellen weisen an mehreren Stellen darauf hin, dass sie vor Antragstellung nicht beratend tätig sein werden. Ihre Aufgabe ist die Prüfung und Entscheidung über die Förderfähigkeit der Projekte nach § 6 Forschungszulagengesetz (FZulG). Die Lücke der Beratung schließen Beratungsunternehmen für Fördermittel wie die ARTTIC Innovation GmbH.
Anne Baumgärtel von ARTTIC: „Aufgrund der komplexen Regeln zur Definition von Forschung ist die Projektbeschreibung in wenigen Sätzen nicht ganz einfach.“ ARTTIC verzeichnet bereits seit Monaten eine rege Aktivität zur Forschungszulage. „Die Prüfung auf Förderfähigkeit wird besonders häufig angefragt“, so Baumgärtel weiter. Im Rahmen eines Servicevertrags prüft ARTTIC die Förderfähigkeit vorab und unterstützt die forschenden Unternehmen bei dem neuen Antrag entsprechend den Richtlinien. „Das ist eine Aufgabe für Experten, die tausende solcher Anträge in ganz Europa gestellt haben und die wichtigsten Fallstricke kennen“, so Baumgärtel. „Es ist effizienter, wenn sich qualifizierte WissenschaftlerInnen in den Unternehmen auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren können. Zumal unsere Fachleute aufgrund der Erfahrung eine höhere Fördersumme erzielen.“
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