Ebner Stolz bietet mit Arttic Innovation GmbH ganzheitliche Forschungsfördermittelberatung an

Jun 19, 2020 | Forschungszulage

Die steuerliche Forschungsförderung ist ein Novum in der Fördermittellandschaft.

Damit sollen dringend erforderliche neue Anreize für Innovationen und Investitionen insbesondere bei kleineren und mittelständischen Unternehmen geschaffen werden. Daneben bestehen zahlreiche beihilferechtliche Regelungen. Insgesamt gilt es, die optimale Forschungsförderung in Höhe von bis zu einer Million Euro auszuschöpfen.

  • Steuerliche Forschungsfördermittelberatung erfordert Beratungskompetenz auch im Beihilferecht
  • Kooperation der Expertenteams von Ebner Stolz und Arttic Innovation GmbH
  • Umfassende Beratung für maximale Beihilfe-Förderung

Mit dem Forschungszulagengesetz tritt zu den bisher bestehenden Projektförderungen durch Bund, Länder oder die Europäische Union eine neue steuerliche Fördermöglichkeit. Unternehmen stehen vor der Herausforderung, die passgenaue Forschungsförderung für ihr konkretes Projekt zu identifizieren und dann zu beantragen.

Die Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Ebner Stolz hat ein standortübergreifendes Expertenteam aus Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten aufgebaut, das umfassend bei der neuen steuerlichen Fördermöglichkeit unterstützt. Um die Mandanten aber ganzheitlich bei der Inanspruchnahme von Fördermitteln zu beraten, kooperiert das Unternehmen mit Arttic Innovation GmbH, einem Unternehmen der PNO Consultants Gruppe.

PNO Consultants hat sich mit rund 400 Mitarbeitern in sieben EU-Mitgliedsstaaten zu einer der führenden Innovations- und Forschungsfördermittelberatungen in Europa entwickelt.  Seit 25 Jahren ist die PNO auf das Instrument der steuerlichen Forschungsförderung spezialisiert und profitiert vom Erfahrungswissen ihrer europäischen Niederlassungen bei der Einführung des neuen deutschen Instruments.

„Gemeinsam entwickeln wir für unsere Kunden und Mandanten passgenaue Lösungen im Zusammenhang mit der Einordnung der einzelnen Forschungs- und Entwicklungsprojekte unter beihilferechtlichen Aspekten und der Implementierung aller erforderlichen Maßnahmen, um die jeweilige Förderung zu erhalten,“ beschreibt Martin Theis, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Partner bei Ebner Stolz in Bonn die Kooperation. „Bei den steuerlichen Hürden vertrauen wir ganz auf die Expertise von Ebner Stolz,“ freut sich Anne Baumgärtel. „Die Identifikation und Formulierung der antragsfähigen Forschungsprojekte sehen wir als unseren Fachbeitrag in dieser Kooperation.“